Psychologische Psychotherapeutin Anne-Christine Mess
Kontakt

4. Für welche Störungen ist Verhaltenstherapie geeignet?

Verhaltenstherapeutinnen sind für ein breites Spektrum psychischer Störungen ausgebildet, z. B. Ängste, Depressionen, Zwänge, Süchte, zwischenmenschliche und Kommunikationsprobleme, sexuelle Störungen, psychosomatische Erkrankungen u.a.

 Je nachdem, worunter eine Patientin leidet, kann es nötig werden, das "System", in dem die Patientin lebt, mit einzubeziehen. So ist es durchaus üblich, dass im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Behandlung verschiedene Bezugspersonen einbestellt werden: Häufig ist dies der (Ehe-)partner oder bei Kindern ist es die Familie, bzw. ein oder beide Elternteile. Um das Problemverhalten der Patientin genauer kennenzulernen, kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Therapeutin Hausbesuche macht. Zur Behandlung der jeweiligen Störung werden mit der Patientin häufig Übungen entwickelt, die dann sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Therapieräume durchgeführt werden. Verhaltenstherapie findet in Einzeltherapie, in einigen Fällen auch mit begleitender Gruppentherapie statt. Verschiedene Fragebögen und Testuntersuchungen sind Bestandteil der verhaltensanalytischen Untersuchung und Psychodiagnostik, die zu Behandlungsbeginn durchgeführt wird.

Ich selbst arbeite nur mit Erwachsenen und führe nur Einzeltherapien (also keine Gruppen) durch.

 Genau wie Ärztinnen stehen auch Psychotherapeutinnen unter Schweigepflicht, d.h. das, was im geschützten Rahmen des therapeutischen Settings gesagt wird, darf von der Therapeutin nicht an dritte Personen weitergegeben werden - es sei denn, dass die Patientin dies ausdrücklich wünscht. So kann es z.B. sinnvoll sein, wenn eine medikamentöse Mitbehandlung (vorübergehend) nötig erscheint, dass ein fachlicher Austausch zwischen der psychologischen Psychotherapeutin und der Ärztin stattfindet.