Psychologische Psychotherapeutin Anne-Christine Mess
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6. Wer soll das bezahlen...?

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) führe ich eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP-Leistungen sind grundsätzlich erstattungsfähig durch die Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe, sofern in deren Vertragsbedingungen die Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten enthalten sind. Hier finden Sie die Leistungen und Honorare nach GOP. Die Abrechnung erfolgt über die Privatärztliche Verrechnungsstelle Bayern (PVS).

Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Kostenübernahme für die Leistungen zwischen einzelnen Kostenträgern. Unterschiede gibt es zudem in der Art des notwendigen Antragsverfahrens.

Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihren Kostenträgern (Private Krankenversicherung, Beihilfe). Gern bin ich Ihnen bei der Klärung behilflich.

Natürlich ist auch die private Bezahlung möglich. Hierdurch würde Ihre Behandlung nicht bei den üblichen Kostenträgern erscheinen, was manchmal von Vorteil sein kann.

In jedem Falle sollten die anfallenden Kosten vor Therapiebeginn wohl überlegt sein, damit es nicht zu einem finanziell bedingten Behandlungsabbruch und einer Enttäuschung über den dadurch möglicherweise ausbleibenden Therapieerfolg kommt.

Bei Interesse an einer Psychotherapie oder zunächst einem Vorgespräch freue ich mich über Ihre Email.